Wann bin ich in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig?
Unbeschränkt steuerpflichtig ist, wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 1 EStG) – und zwar mit dem gesamten Welteinkommen, also auch mit Einkünften aus dem Ausland. Wer weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, aber inländische Einkünfte erzielt, ist beschränkt steuerpflichtig. Die richtige Einordnung ist der Ausgangspunkt jeder internationalen Gestaltung – und häufig die Stelle, an der Fehler beginnen.