Welche Freibeträge gelten bei Schenkung und Erbschaft?
Erbschaft- und Schenkungsteuer folgen denselben Regeln – mit persönlichen Freibeträgen, die sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis richten und alle zehn Jahre erneut genutzt werden können:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
- Kinder und Stiefkinder: 400.000 € je Elternteil
- Enkel: 200.000 € (400.000 €, wenn das Kind bereits verstorben ist)
- Übrige Personen: 20.000 €
Der Zehn-Jahres-Rhythmus ist der wichtigste Hebel der Vermögensnachfolge: Wer früh und in Etappen überträgt, nutzt die Freibeträge mehrfach und senkt die Steuerlast erheblich. Genau deshalb beginnt gute Nachfolgeplanung Jahre vor der eigentlichen Übergabe.