Leistungen · Steuerberater Wuppertal

Unternehmensnachfolge & Vermögensplanung

Eine Nachfolge braucht Zeit, Struktur und klare steuerliche Planung. Wir begleiten Übergabe, Schenkung und Vermögensaufbau frühzeitig, damit steuerliche, unternehmerische und familiäre Fragen zusammenpassen – ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Unser Motto dabei: Wir bringen alle an einen Tisch und finden eine faire und friedliche Lösung.

500.000 €Freibetrag Ehegatten
400.000 €Freibetrag je Kind & Elternteil
10 JahreTurnus der Freibeträge
bis 100 %Verschonung Betriebsvermögen

Welche Freibeträge gelten bei Schenkung und Erbschaft?

Erbschaft- und Schenkungsteuer folgen denselben Regeln – mit persönlichen Freibeträgen, die sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis richten und alle zehn Jahre erneut genutzt werden können:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 € je Elternteil
  • Enkel: 200.000 € (400.000 €, wenn das Kind bereits verstorben ist)
  • Übrige Personen: 20.000 €

Der Zehn-Jahres-Rhythmus ist der wichtigste Hebel der Vermögensnachfolge: Wer früh und in Etappen überträgt, nutzt die Freibeträge mehrfach und senkt die Steuerlast erheblich. Genau deshalb beginnt gute Nachfolgeplanung Jahre vor der eigentlichen Übergabe.

Rechenbeispiel-Logik: Ein Elternpaar kann einem Kind alle zehn Jahre 800.000 € (2 × 400.000 €) steuerfrei zuwenden. Über zwei Jahrzehnte sind das 2,4 Mio. € – ohne Schenkungsteuer.

Wie wird Betriebsvermögen bei der Nachfolge verschont?

Für die Übertragung von Betriebsvermögen gibt es weitreichende Vergünstigungen (§§ 13a, 13b ErbStG). Bei der Regelverschonung bleiben 85 % des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei, bei der Optionsverschonung unter strengeren Voraussetzungen sogar 100 %. Bedingung sind insbesondere die Einhaltung einer Behaltensfrist (fünf bzw. sieben Jahre) und – bei größeren Betrieben – einer Lohnsummenregelung. Werden die Bedingungen verletzt, entfällt die Verschonung anteilig rückwirkend. Die Gestaltung will daher sorgfältig geplant und über die gesamte Frist begleitet sein.

Was bringt die vorweggenommene Erbfolge?

Bei der vorweggenommenen Erbfolge übertragen Sie Vermögen bereits zu Lebzeiten – geplant statt dem Zufall überlassen. Beliebte Bausteine sind der Nießbrauchsvorbehalt (Sie übertragen die Substanz, behalten aber die Erträge und mindern zugleich den steuerlichen Wert der Schenkung) und die Familiengesellschaft, die Vermögen bündelt und kontrollierte, schrittweise Übergaben ermöglicht. Gerade für Unternehmer ist die vorweggenommene Erbfolge zudem das Instrument, um die Unternehmensnachfolge frühzeitig zu sichern und zu lösen – etwa durch schrittweise Anteilsübertragungen zu Lebzeiten, die den Nachfolger einbinden, solange der Übergeber noch gestalten kann. So sichern Sie Versorgung und Einfluss und nutzen die Freibeträge optimal.

Was ist die Güterstandsschaukel?

Ehegatten in der Zugewinngemeinschaft können den Güterstand notariell beenden und den entstandenen Zugewinnausgleich steuerfrei an den ausgleichsberechtigten Ehegatten auszahlen (§ 5 Abs. 2 ErbStG) – anschließend darf die Zugewinngemeinschaft sogar neu vereinbart werden. Diese Gestaltung ist höchstrichterlich anerkannt, sofern der Ausgleich zivilrechtlich tatsächlich vollzogen wird. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn der Ausgleich nicht in Geld, sondern durch Übertragung von Grundstücken oder GmbH-Anteilen erfüllt wird: Einkommensteuerlich liegt darin eine Veräußerung – innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 EStG oder bei Beteiligungen ab 1 % (§ 17 EStG) kann das ungewollt Einkommensteuer auslösen. Solche Sachleistungen gehören vorab durchgerechnet. So lässt sich Vermögen zwischen Ehegatten ohne Verbrauch von Freibeträgen umschichten – oft der erste Baustein, bevor an die Kinder übertragen wird.

Wann funktioniert eine Kettenschenkung – und wann nicht?

Bei der Kettenschenkung wird Vermögen über eine Zwischenperson übertragen – etwa vom Vater an die Mutter und von dieser an das Kind –, um Freibeträge doppelt zu nutzen. Die Rechtsprechung erkennt das an, solange die Zwischenperson frei über das Vermögen entscheiden kann; besteht dagegen eine Weitergabeverpflichtung, wird steuerlich eine Direktschenkung mit dem kleineren Freibetrag angenommen. Auf saubere zeitliche Trennung und Vertragsgestaltung kommt es an – genau hier passieren die teuren Fehler.

Wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?

Unser Rat: Starten Sie die Nachfolgeplanung jetzt – nicht erst, wenn die Übergabe drängt. Die wirksamsten Instrumente – gestaffelte Schenkungen im Zehn-Jahres-Takt, Verschonung mit mehrjährigen Fristen, Umstrukturierungen – brauchen Vorlauf. Wer erst kurz vor der Übergabe oder im Erbfall handelt, verschenkt Gestaltungsspielraum und zahlt oft unnötig Steuern. Ein früher Fahrplan gibt zudem allen Beteiligten in der Familie Klarheit.

Für wen wir arbeiten

Wir begleiten Unternehmerfamilien, Gesellschafter und private Vermögensinhaber bei Übergabe, Schenkung und Vermögensaufbau. Dabei verbinden wir steuerliches Fachwissen mit einem tiefen Verständnis für die wirtschaftlichen und familiären Entscheidungen, die dabei zusammenkommen. Wenn unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen, bringen wir alle Beteiligten an einen Tisch – und suchen faire, friedliche Lösungen, die Familie und Unternehmen gleichermaßen tragen. Auf Wunsch arbeiten wir mit Ihrem Notar und Rechtsanwalt zusammen, damit steuerliche und rechtliche Gestaltung ineinandergreifen.

Hinweis: Die genannten Werte und Regelungen geben den Rechtsstand 2025/2026 in allgemeiner Form wieder und ersetzen keine auf Ihren Einzelfall bezogene Beratung.

Nachfolge früh klären.

Je früher wir planen, desto mehr Steuer sparen Sie. Im kostenlosen Erstgespräch entwerfen wir einen ersten Fahrplan für Ihre Nachfolge. Ohne Vertrag, ohne Verpflichtung.

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