Brauche ich eine EÜR oder eine Bilanz?
Das hängt von Rechtsform und Größe ab. Freiberufler und viele kleinere Gewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) – einfach und liquiditätsorientiert. Buchführungspflichtig, also zur Bilanz verpflichtet, sind Sie unter anderem als Kaufmann (z. B. GmbH, OHG) oder wenn Sie als Gewerbetreibender die Grenzen des § 141 AO überschreiten: mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn im Jahr. Diese Schwellen wurden zuletzt angehoben – wir prüfen, ob und ab wann Sie die Buchführungspflicht trifft, und stellen rechtzeitig um. Auch den Wechsel der Gewinnermittlungsart – von der EÜR zur Bilanz oder zurück – begleiten wir vollständig, einschließlich der Ermittlung des Übergangsergebnisses durch die erforderlichen Zu- und Abrechnungen.