Leistungen · Steuerberater Wuppertal

Steuererklärung & Jahresabschluss

Vom Jahresabschluss über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bis zur betrieblichen und privaten Steuererklärung: Wir erstellen Ihre Unterlagen fristgerecht, nachvollziehbar und verständlich erklärt – damit Sie wissen, was hinter den Zahlen steht.

800.000 €Umsatz-Schwelle Buchführungspflicht
80.000 €Gewinn-Schwelle § 141 AO
+7 MonateLängere Abgabefrist mit Steuerberater

Brauche ich eine EÜR oder eine Bilanz?

Das hängt von Rechtsform und Größe ab. Freiberufler und viele kleinere Gewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) – einfach und liquiditätsorientiert. Buchführungspflichtig, also zur Bilanz verpflichtet, sind Sie unter anderem als Kaufmann (z. B. GmbH, OHG) oder wenn Sie als Gewerbetreibender die Grenzen des § 141 AO überschreiten: mehr als 800.000 € Umsatz oder mehr als 80.000 € Gewinn im Jahr. Diese Schwellen wurden zuletzt angehoben – wir prüfen, ob und ab wann Sie die Buchführungspflicht trifft, und stellen rechtzeitig um. Auch den Wechsel der Gewinnermittlungsart – von der EÜR zur Bilanz oder zurück – begleiten wir vollständig, einschließlich der Ermittlung des Übergangsergebnisses durch die erforderlichen Zu- und Abrechnungen.

Die Wahl zwischen EÜR und Bilanz ist nicht nur Formsache: Sie beeinflusst, in welchem Jahr Erträge und Aufwendungen steuerlich wirken – und damit Ihre Liquidität.

Welche Fristen gelten für die Steuererklärung?

Wer die Erklärung selbst abgibt, muss deutlich früher liefern. Der zentrale Vorteil einer Mandatierung: Mandanten mit Steuerberater profitieren von verlängerten Abgabefristen. Während nicht beratene Steuerpflichtige regelmäßig bereits Ende Juli des Folgejahres abgeben müssen, haben Sie mit Berater regulär bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit – sieben Monate mehr. Die für Ihren Fall maßgeblichen Termine behalten wir im Blick und melden uns rechtzeitig, wenn Unterlagen gebraucht werden.

Was kostet eine verspätete Abgabe der Steuererklärung?

Der Verspätungszuschlag (§ 152 AO) wird bei Abgabe später als 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres von Gesetzes wegen festgesetzt – ohne Ermessen: 0,25 % der festgesetzten Steuer (abzüglich Vorauszahlungen und Anrechnungsbeträge) pro angefangenem Monat, mindestens 25 € je Monat. Ohne Ermessen gilt das allerdings nur, wenn tatsächlich eine Nachzahlung entsteht: Wird die Steuer auf 0 € festgesetzt, ergibt sich eine Erstattung oder übersteigt die festgesetzte Steuer die geleisteten Vorauszahlungen und Anrechnungsbeträge nicht, bleibt die Festsetzung eine Ermessensentscheidung des Finanzamts (§ 152 Abs. 3 AO). Dazu können Zwangsgelder und Schätzungen kommen. Mit Mandatierung verlängert sich nicht nur die Frist – wir sorgen auch dafür, dass sie gehalten wird.

Was gehört alles zum Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss bildet ein Geschäftsjahr steuerlich und handelsrechtlich ab. Je nach Rechtsform und Größe umfasst er:

  • Bilanz – Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden
  • Gewinn- und Verlustrechnung – Erträge und Aufwendungen des Jahres
  • Anhang (bei Kapitalgesellschaften) und ggf. Lagebericht
  • E-Bilanz – elektronische Übermittlung an das Finanzamt
  • Bei Kapitalgesellschaften: Offenlegung im Unternehmensregister

Wir erstellen den Abschluss, leiten die Steuererklärungen daraus ab und erläutern Ihnen das Ergebnis, statt es nur einzureichen.

Muss jede GmbH ihre Zahlen veröffentlichen?

Nein. Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) – zwei der drei Merkmale: Bilanzsumme bis 450.000 €, Umsatz bis 900.000 €, maximal 10 Mitarbeiter – dürfen ihre Bilanz beim Unternehmensregister hinterlegen statt offenlegen (§ 326 Abs. 2 HGB): Dritte sehen die Zahlen dann nur auf kostenpflichtigen Antrag. Kleine GmbHs müssen nur Bilanz und Anhang offenlegen, keine Gewinn- und Verlustrechnung – aufgestellt und dem Finanzamt übermittelt wird die GuV natürlich trotzdem. Wer diese Wahlrechte nicht nutzt, zeigt der Konkurrenz mehr als nötig – wir schöpfen sie beim Abschluss automatisch aus.

Welche Steuererklärungen erstellen Sie?

Für Unternehmen und Selbständige übernehmen wir die Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererklärung sowie die gesonderte Feststellung bei Personengesellschaften. Bei Gewinnausschüttungen einer GmbH übernehmen wir außerdem die Kapitalertragsteuer-Anmeldung und erstellen die Steuerbescheinigung, die Sie für Ihre private Steuererklärung benötigen. Für Privatpersonen erstellen wir die Einkommensteuererklärung mit allen Anlagen – von Anlage V für Vermietung über Kapitalerträge bis zu außergewöhnlichen Belastungen. Betrieblich und privat aus einer Hand zu betreuen hat einen Vorteil: Wir sehen das Gesamtbild und übersehen keine Wechselwirkung zwischen Unternehmen und Privatvermögen.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Ihre Belege und Unterlagen stellen Sie digital über DATEV bereit; darauf bauen wir Buchhaltung, Abschluss und Erklärung auf. Vor der Einreichung besprechen wir selbstverständlich das Ergebnis mit Ihnen. So gibt es keine Überraschungen – weder auf dem Steuerbescheid noch bei der Nachzahlung. Als Mandant haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt und Rückfragen schnell beantwortet.

Hinweis: Die genannten Werte und Regelungen geben den Rechtsstand 2025/2026 in allgemeiner Form wieder und ersetzen keine auf Ihren Einzelfall bezogene Beratung.

Zahlen, die Sie verstehen.

Wir erstellen Ihren Abschluss und Ihre Steuererklärung fristgerecht – und erklären das Ergebnis. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf. Ohne Vertrag, ohne Verpflichtung.

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